30.09.2024 – Gerd Demitz

Ukrainische Fahrzeuge

Zulassung in Deutschland erforderlich

Sie sind immer wieder zu sehen – Autos mit den blauen und gelben Streifen der ukrainischen Fahne auf dem Kennzeichen sind auch im Landkreis Harburg unterwegs. Denn nach dem Angriff Russlands im Februar 2022 waren die Autos für viele Ukrainerinnen und Ukrainer das Beförderungsmittel auf der Flucht. In Deutschland konnten sie die Autos mit dem heimischen Kennzeichen bisher fahren, die verlängerten Ausnahmeregeln dafür laufen nun aber zum 1. Oktober aus.

Ausländische Fahrzeuge dürfen grundsätzlich vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr nach der Einreise, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind und für diese Fahrzeuge eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung ausgestellt ist. Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt ab 1. Oktober auch für ukrainische Geflüchtete. Die bis zum 30. September 2024 möglichen Ausnahmegenehmigungen laufen an diesem Tag aus, eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

Das Bundesverkehrsministerium hat dazu gemeinsam mit den Ländern ein neues Verfahren entwickelt. Demnach müssen Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder, eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach § 21 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) oder (sofern vorhanden) die EUÜbereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit einer zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, Nachweis der Versicherung, SEPA-Lastschriftmandat für die KfZ-Steuer und sofern schon vorhanden: Verzollungsnachweis des zuständigen Hauptzollamtes vorlegen. Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig. Die ukrainischen Nummernschilder müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.

Termine für den BürgerService / KfZ-Zulassung können unter https://termin.landkreis-harburg.de vereinbart werden.

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