15.11.2024 – Gerd Demitz

Landkreis sucht Ehrenamtliche

Unverzichtbarer Einsatz für die Demokratie

Ohne sie geht es nicht – für die vorgezogene Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar stattfindet, sucht der Landkreis Harburg Ehrenamtliche, die sich engagieren und als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim Auszählen der Briefwahlstimmen dabei sein wollen. Sie können sich ab sofort melden und mit ihrem tatkräftigen Einsatz eine der Grundlagen unserer Demokratie sichern – die allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen.

Nach dem Ampel-Aus sind bei den Parteien und der Kreisverwaltung die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl in vollem Gange. Zuletzt engagierten sich bei der Europawahl im vergangenen Jahr zahlreiche Frauen und Männer als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und sorgten dafür, dass die Wahl reibungslos stattfinden konnte. Die Kreisverwaltung möchte Ehrenamtliche finden, die sich für die Demokratie engagieren und gleichzeitig einen Blick hinter die Kulissen der Demokratie und ihrer Abläufe erhalten. Getreu dem Motto „Ich zähle“ gehen sie nicht nur selbst zur Wahl, sondern sorgen anschließend dafür, dass die Stimmen auch ausgezählt werden und das Ergebnis ermittelt werden kann. Dabei gilt, mehrere zehntausend Wahlbriefe zu öffnen, die Wahlzettel auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und die Stimmen sorgsam auszuzählen. Bei der Bundestagswahl 2021 lag die Briefwahlquote im Landkreis Harburg bei rund 28,7 Prozent.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um bei der Briefwahl zu unterstützen? Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede und jeder werden, der selbst wahlberechtigt zum Bundestag, aber nicht als Kandidat oder Kandidatin aufgestellt ist. Voraussetzungen sind also die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren, außerdem müssen die Ehrenamtlichen seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Ein Höchstalter gibt es nicht. Vorkenntnisse sind ebenso wenig erforderlich wie eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nehmen das Ehrenamt unparteiisch und neutral wahr und sorgen so dafür, dass die Bundestagswahl ordnungsgemäß stattfinden kann. Eine besondere Verpflichtung ist die Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.

Nach der Berufung erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Informationsmaterial über alles, was für den Wahltag wichtig ist. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Das ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro, die überwiesen wird. Aufgrund der besonderen Verantwortung und Mehrarbeit erhalten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen Stellvertreter 70 Euro. Für Verpflegung ist am Wahltag ebenfalls gesorgt.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelferin für die Briefwahl sind erst ab dem Nachmittag im Einsatz. Die Wahlvorstände treffen sich gegen 14.30 Uhr in den Räumen der Berufsbildenden Schulen Winsen, um die Auszählung vorzubereiten. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Erfahrungsgemäß endet die Tätigkeit zwischen 20.00 und 21.30 Uhr.

Insgesamt werden im Landkreis Harburg bei der Bundestagswahl für Auszählung der Briefwahlstimmen etwa 480 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie können sich ab sofort ganz einfach und unkompliziert über die Seite www.landkreis-harburg.de/ichzaehle anmelden oder per E-Mail an ichzaehle@lkharburg.de an das Landkreis-Team für die Briefwahlorganisation wenden. Auf www.landkreis-harburg.de/ichzaehle finden sich neben dem Anmeldeformular auch Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl und den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

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