21.11.2024 – Gerd Demitz
Bei Glätte und Schnee
Kommunalbetrieb ist für Winter gerüstet
Startklar für den Winterdienst, das Streusalz wird geladen. Foto: ein
Buchholz – Der Winterdienst des Buchholzer Kommunalbetriebes ist startklar, das Lager ist mit Steinsalz und Salzsole bestens gefüllt. Und jeden Abend werden die Bauhof-Fahrzeuge mit Schneepflug und Streugut für einen möglichen Einsatz in der Nacht oder am frühen Morgen bestückt. Ob sie ausrücken müssen, entscheidet ein Mitarbeiter des Kommunalbetriebs, der sogenannte Glättemelder. Unter Einbeziehung der Wetterdienste und deren Prognosen, aber auch durch Prüfung vor Ort im Stadtgebiet schaut er, ob ein – eventuell auch nur punktueller Einsatz – notwendig ist. Gibt der Glättemelder Bescheid, rückt die Bereitschaft aus. „Wir arbeiten dabei im Zweischichtsystem, bei Bedarf sind wir nachts und tagsüber unterwegs“, erläutert Sacha Baustian, Leiter des Kommunalbetriebs. Bis zu vier LKW und vier Kleintrecker sind für die Buchholzer Straßen im Einsatz plus weitere fünf Teams, die vorwiegend an Bushaltestellen, auf Brücken und Treppen für Sicherheit sorgen.
Wo die Teams bei Schnee und Glätte vorrangig aktiv werden, ist in der städtischen Winterdienstsatzung geregelt. Demnach werden vor allem Haupt- und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen gestreut, Straßen mit öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten, aber auch potentielle Gefahrenstellen wie Gefällestrecken.
„Wir tun, was wir können, um Unfälle zu vermeiden“, betont Baustian. „Dennoch sollten sich Verkehrsteilnehmer auch auf die Witterungsverhältnisse einstellen und zum Beispiel ihr Tempo anpassen.“ Zudem bittet Sacha Baustian darum, dass Grundstücksbesitzer Bäume am Straßenrand auf überragende Äste kontrollieren: „Vier Meter Durchfahrtshöhe sind nötig, damit die Streuwagen darunter durchfahren können“, erklärt er. Auch beim Parken des Pkw sollten Anwohner darauf achten, dass Räumfahrzeuge die Straße ohne enge Stellen passieren können. Zugeparkte oder zugewachsene Straßen würden ansonsten gegebenenfalls nicht angefahren.
Neben dem Kommunalbetrieb sind die Anwohner selbst gefordert, Geh- und Radwege auf ihrer Grundstücksseite bis morgens 7.00 Uhr (sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) in einer Breite von mindestens 1,20 Meter zu räumen und zu streuen – und das bis 20.00 Uhr am Abend, sollten Schneefall und Glätte andauern. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein ein Meter breiter Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn so zu behandeln, dass Fußgänger sicher passieren können. Und noch eine Bitte von Sacha Baustian: „Schnee sollte nicht auf die Straße geschippt werden, das wäre kontraproduktiv.“
Streugut gibt es genug. In mehr als 100 Streugutkisten wird stadtweit entsprechendes Material zur Verfügung gestellt. Unter dem Stichwort „Winterdienst“ findet sich unter www.buchholz.de eine Übersicht der entsprechenden Standorte.