03.12.2024 – Gerd Demitz
Der Landkreis Harburg warnt
Kraftfahrzeug vor dem Verkauf abmelden
Das klang nach einer guten Gelegenheit, der Interessent für das alte Auto wollte nicht nur einen guten Preis zahlen, sondern sich auch um alle Formalitäten und die Abmeldung des Fahrzeugs kümmern. Doch wer den Käufer nicht kennt oder mit einem zuverlässigen Autohändler verhandelt, sollte in so einem Fall vorsichtig sein. Denn nicht immer hält der Käufer seine Versprechen dann auch ein, und wenn das Auto nicht ab- oder umgemeldet wird, kann das fatale Folgen haben. Davor warnt der Landkreis Harburg.
Noch immer verkaufen viele Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug, ohne es vorher abzumelden. Und immer wieder kommt es dann vor, dass Kriminelle das ausnutzen, die Fahrzeuge nicht ummelden, mit dem Wagen stattdessen fahren, so lange es geht, und damit teilweise sogar Straftaten begehen. Das hat rechtliche und sogar finanzielle Konsequenzen. Denn solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, ist der bisherige Besitzer für Steuern und Versicherung zuständig. Für die Zulassungsstelle gilt er weiterhin als Halter, dem auch die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn beispielsweise der Fahrer wegen eines Parkverstoßes nicht ermittelt werden kann.
Der Landkreis rät daher, wenn man den Käufer nicht gut kennt, sollte man sein Fahrzeug nicht angemeldet verkaufen, auch wenn das rechtlich selbstverständlich möglich ist. Wer sein Auto dennoch angemeldet verkauft hat, muss eine Verkaufsanzeige beim BürgerService einreichen, das ist eine Kopie des Kaufvertrags oder ein Formular, das beispielsweise auf der Homepage www.landkreis-harburg.de zu finden ist (https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/kfz-zulassung-verkauf-eines-fahrzeuges-1187-0.html?myMedium=1 ) Wer das nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es droht eine Geldbuße.
Wenn das Auto bei der Übergabe an den neuen Besitzer bereits abgemeldet ist, muss der Verkauf nicht angezeigt werden. Der Käufer eines noch zugelassenen Fahrzeugs muss es unverzüglich auf sich umschreiben oder außer Betrieb setzen lassen.
Die Kfz-Steuerpflicht endet für den bisherigen Halter erst, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt oder vom Käufer auf seinen Namen umgeschrieben wurde – und nicht bereits, wenn die Verkaufsanzeige eingereicht wurde. Gleiches gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der eigene Versicherungsvertrag wird bei Unfällen oder Schäden, die durch den Käufer verursacht werden, in Anspruch genommen.
Das Auto kann vor dem Verkauf beziehungsweise vor der Übergabe direkt an einem der drei Standorte des BürgerService in Winsen, Buchholz und Hittfeld während der Öffnungszeiten oder aber auch ganz unkompliziert und bequem rund um die Uhr online abmelden. Das geht über das Serviceportal portal.landkreis-harburg.de oder www.landkreis-harburg.de/buergerservice-online. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen ist und so die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten angebracht sind.