18.12.2024 – Gerd Demitz

Erneute öffentliche Auslegung

Bebauungsplans Meckelfeld 2 „Appenstedter Weg“

Meckelfeld – Bürger und Bürgerinnen können ab sofort den zweiten Entwurf der ersten Ergänzung des Bebauungsplans Meckelfeld 2 „Appenstedter Weg“ einsehen. Die Unterlagen liegen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung bis zum 27. Januar 2025 aus.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Seevetal hat in seiner Sitzung am 16. Dezember dem zweiten Entwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Meckelfeld 2 „Appenstedter Weg“ zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Die entsprechenden Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde Seevetal aus. Noch bis zum 27. Januar 2025 können die Pläne während der bekannten Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon 04105 552231) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte gegeben. Die Unterlagen sind zudem online komfortabel unter www.seevetal.de/meckelfeld-2_1 abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten des Plans abgegeben werden können. Die Änderungen sind im Entwurf farblich kenntlich gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst drei Teilflächen. Die Abgrenzung resultiert daraus, dass sich die 1. Ergänzung lediglich auf die Bereiche des Ursprungsplanes beschränkt, welche eine baurechtliche Problemlage aufweisen, da sie keine ausreichenden Festsetzungen zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung besitzen.

Die Ergänzung hat das Ziel die bestehenden städtebaulichen Strukturen möglichst zu sichern, dabei sollen gleichzeitig Nacherdichtungspotenziale offengehalten werden, indem Gebäudegrößen und Versiegelungsgrad auf ein verträgliches Maß begrenzt werden. Somit soll eine qualitative Steuerung des bestehenden Baurechts zugunsten Oberflächenentwässerung, Anpassung an den Klimawandel und zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgen.

Nach oben scrollen