19.04.2025 – Redaktion

So kann Morphing verhindert werden

Digitale Passfotos für Personaldokumente ab 1. Mai verpflichtend

Wer ab dem 1. Mai einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, braucht ein digitales Passbild. Gedruckte Passbilder von externen Fotoautomaten beziehungsweise Fotografen können nicht mehr akzeptiert werden. Grund dafür ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Demnach dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde oder beim lizenzierten Fotografen erstellt. Die Veränderung betrifft ausschließlich Personalausweise und Reisepässe.

Der Umstieg auf das Scheckkartenformat zum Beispiel beim Führerschein sowie die Ausstellung eines Fischereischeins sind davon nicht betroffen. Für diese Dokumente muss weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild mitgebracht werden. Hintergrund für diese strenge Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden.

Voraussichtlich ab Mai gibt es die Möglichkeit, das beantragte Ausweisdokument postalisch nach Hause (inländische Wohnanschrift) senden zu lassen, eine Abholung im Rathaus würde somit entfallen. Antragsteller können sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Dieser Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Gebühr. Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur persönlich (eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich) übergeben. Sofern Informationen zum voraussichtlichen Liefertag gewünscht sind, wird der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. Ist der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. 

Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. 

Eltern holen Ausweisdokumente für ihre Kinder daher weiterhin in der Behörde ab. Nur so kann die Abholvollmacht gut geprüft werden.

Nach oben scrollen