21.04.2025 – Gerd Demitz
Laser im Einsatz
Geschwindigkeitsmessung aus der Distanz
Symbolfoto © Gerd Demitz
Laser werden in der Verkehrsüberwachung eingesetzt, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu messen. Diese Laser-Systeme, wie zum Beispiel das PoliScan Speed, verwenden LiDAR-Technologie, um die Geschwindigkeit durch die Messung von Lichtreflexionen zu bestimmen. Die Lasermesstechnik kann sowohl mobil, wie beim Laser Patrol, als auch stationär eingesetzt werden.
Laser und Radar geraten bei einigen Kraftfahrzeugen jedoch an ihre Grenzen. Dies betrifft besonders Krafträder, die gemäß geltender Vorschriften nur hinten mit einem Kfz-Kennzeichen ausgestattet sind. Da die Lasermessung jedoch auf eine gleichmäßig reflektierende Oberfläche angewiesen ist, die der Fahrzeuglack nicht gewährleisten kann, kann ein Laser zur Geschwindigkeitsmessung von Motorrädern in der Regel nicht sinnvoll eingesetzt werden.
Zwar können Blitzer, anders als Laser, ein Beweisfoto von der ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung von Zweirad und Fahrer schießen. Problematisch gestaltet sich hier allerdings häufig die Ermittlung des Fahrers. Sofern das Kennzeichen nicht ersichtlich ist, ist die Halterermittlung fast unmöglich. Zudem verhindert zumeist der Motorradhelm, dass der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann.
Laser und Blitzer sind nicht nur fehler-, sondern immer auch störanfällig. Auf dem freien Markt und auch im Internet werden unterschiedlichste Geräte angeboten, mit deren Hilfe die mittels Radar oder Laser durchgeführte Geschwindigkeitsmessung erschwert werden soll.
Auch Tipps, das Kennzeichen mit Plexiglas oder anderen Störquellen abzudecken, halten sich hartnäckig. Ob nun die Abdeckung des Kennzeichen oder die Nutzung von Störern, die die Laser von der Messung abhalten sollen, auch solche Handlungen können streng geahndet werden. Der Gebrauch von einem Laserstörgerät kann etwa zu einem Bußgeld von 400 Euro führen. Zudem können die Kontrollbeamten das Gerät einziehen und vernichten.