19.11.2024 – Gerd Demitz

Das kommt 2025 auf uns zu!

Postgesetz, Nettolohn & Kindergrundsicherung

Foto: © Gerd Demitz
Foto: © Gerd Demitz

Das Jahr 2025 bringt einige Veränderungen und Neuerungen mit sich – ob für Reisende, Autofahrer, Eltern oder Rentner.

Ein neues Postgesetz schreibt die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete vor. Das neue “Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es gelten neue Rahmenbedingungen zu Brieflaufzeiten, zum Paketversand, sowie zum bundesweiten Filialnetz sowie zum Schutz der Post-Mitarbeitenden.

Briefe dürfen künftig bis zu drei Tage für die Zustellung benötigen, während Pakete über 10 Kilo eine sichtbare Gewichtsanzeige erfordern. Zudem bleibt die Zahl der Postfilialen bundesweit bei 12000, wobei auch automatisierte Poststationen zugelassen werden können, um die Versorgung sicherzustellen. DHL führt ein neues Paketangebot für Gewichtsstufen bis 20 kg ein.

Außerdem soll das Briefporto ab 2025 wieder erhöht werden. Die Bundesnetzagentur will eine Portoerhöhung erlauben. Ein Standardbrief, für den das Briefporto bis Ende 2024 noch bei einem Preis von 85 Cent lag, könnte dann 95 Cent kosten. Auch das Paketporto könnte bald erhöht werden. Die genauen Preise legt die Deutsche Post voraussichtlich Ende 2024 fest. Die Bundesnetzagentur muss sie dann noch genehmigen. Anschließend sind die höheren Portopreise zwei Jahre lang gültig.

Ist die Kindergrundsicherung vom Tisch? Die neue Kindergeldreform sollte 2025 starten, doch durch das Ampel-Aus, wackelt die Umsetzung. Die Reformpläne scheinen vom Tisch. SPD und Grüne stehen unter Zeitdruck und die Kindergrundsicherung scheint nicht mehr realisierbar zu sein.

Die neue Reform sollte insbesondere einkommensschwache Haushalte unterstützen. Das jetzige Kindergeld sollte durch die neue Kindergrundsicherung abgelöst werden, die zwei Teile vorsieht, einen Garantiebetrag in Höhe des bisherigen Kindergeldes und für einkommensschwache beziehungsweise finanziell Bedürftige sollte es noch einen Kinderzusatzbetrag geben. Aktuell erhalten Eltern pro Kind 250 Euro monatlich. Die geplante Anhebung dieser Leistung auf 255 Euro ab 2025 ist ebenfalls fraglich. 

Kinder von Erwerbslosen und Geringverdienenden bekommen Bürgergeld (318 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 348 Euro für Sechs- bis Dreizehnjährige, 420 Euro pro Monat für 14- bis 17-Jährige). Nach Berechnungen der Website oeffentlicher-dienst.de läge der Höchstbetrag bei 573 Euro und beinhalte die Wohnkostenpauschale (aktuell 150 Euro) und die Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro).

Die Erhöhung der Rente ist nicht sicher. Rentner dürfen 2025 mit mehr Geld rechnen, so heißt es zwar laut Rentenversicherungsbericht 2024. Die Bezüge sollen im neuen Jahr um etwa 3,5 Prozent steigen. Doch sicher ist die Rentenerhöhung noch nicht. Das Bundeskabinett legt die exakte Erhöhung erst im kommenden Frühjahr fest. Wichtig dabei ist die aktuelle Konjunkturlage und Lohnentwicklung in Deutschland.

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Daher müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Der Umtausch verläuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen.

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Autofahrer, deren Papierführerschein bis 1998 ausgestellt und die 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. 

Die Verlängerung der „Pappe“ muss auf eigene Kosten getragen werden. Für den Umtausch benötigt man ein neues Foto, den alten Führerschein, den Personalausweis oder den Pass. Eine erneute Prüfung oder etwaige Eignungstests sind bei normalen Pkw- oder Motorradführerscheinen nicht vorgesehen.

Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto. Übrigens – wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro.

Last, but not least … ab dem 2. April 2025 wird Großbritannien ein neues elektronisches Reisegenehmigungssystem (ETA) für Reisende aus Europa einführen. Das betrifft alle Besucher, die für bis zu sechs Monate nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen möchte, sowohl für private, als für geschäftliche Reisen. Damit soll die Sicherheitsüberprüfung an britischen Grenzen verbessert werden. Die Gebühr von zehn britischen Pfund, also knappen 12 Euro ist für die Antragstellung nötig und kann ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden. Nach Genehmigung ist sie für zwei Jahre gültig, sofern der Reisepass des Antragsstellers nicht vorher abläuft.

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