17.03.2025 – Redaktion

Hunde bitte anleinen!

Brut- und Setzzeit beginnt am 1. April

© Gerd Demitz
Beim Spaziergang mit dem Hund gilt es derzeit einiges zu beachten  © Gerd Demitz

Wenn im Frühjahr und Frühsommer viele Wildtiere Nachwuchs bekommen, heißt es – Vierbeiner bitte anleinen! Die Brut- und Setzzeit gilt in Niedersachsen vom 1. April bis 15. Juli. In besonderen Schutzgebieten müssen Hunde sogar ganzjährig an die Leine.

Ohne Zweifel wäre es schöner, unsere geliebten Vierbeiner im Frühling nach Herzenslust frei laufen zu lassen. Aber Wildtiere brauchen Rückzugsorte, in denen sie ihre Jungen aufziehen können. Davon finden sie immer weniger und dort, wo dies noch möglich ist, sollen sie während der Brut- und Setzzeit geschützt werden. Wer seinen Hund anleint, hält sich also nicht nur an die Regeln, sondern leistet aktiven Naturschutz.

Im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sind Pflichten zum Schutz vor Schäden getroffen. Paragraph 33 des Gesetzes sagt dazu, dass in der freien Landschaft jede Person verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten) an der Leine geführt werden. Von dieser Vorschrift gibt es nur wenige Ausnahmen. Gebiete in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, können nach den Vorgaben des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zu Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. Für viele dieser Schutzgebiete wurde eine ganzjährige Leinenpflicht in die betreffende Schutzgebietsverordnung aufgenommen.

In Seevetal betrifft dies die Landschaftsschutzgebiete Höpen, Mascher Moor, Buchwedel und Umgebung ebenso wie Klecker Wald und Umgebung. Zudem gilt die Leinenpflicht in allen Naturschutzgebieten im Gemeindegebiet Untere Seeveniederung und Over Plack, Ohlen Kuhlen, Seeve und Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze. Außerdem sind Hunde an den Seevetaler Badegewässern Pulvermühlenteich, See im Großen Moor und See im Mascher Moor ganzjährig an der Leine zu führen. Am Badeteich in Ramelsloh besteht ein grundsätzliches Hundeverbot.

Darüber hinaus hat die Gemeinde Seevetal den in Seevetal gelegenen Teil des Landschaftsschutzgebietes „Tötenser Sunder“ durch Verordnung einen ganzjährigen Anleinzwang verhängt, ebenso wie die Gemeinde Rosengarten für den in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Teil des Landschaftsschutzgebietes. Im Ergebnis sind also auch im gesamten Landschaftsschutzgebiet „Tötenser Sunder“ Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.

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