15.01.2025 – Redaktion
Maul- und Klauenseuche
Erhöhte Vorsicht und verstärkte Biosicherheit
Die Maul- und Klauenseuche ist nach fast vier Jahrzehnten zurück in Deutschland. Die hochansteckende Viruserkrankung wurde bei einer kleinen Wasserbüffel-Herde im brandenburgischen Hönow am Berliner Stadtrand festgestellt. Die Veterinärbehörde des Landkreises Harburg rät Tierhalterinnen und Tierhaltern, aber auch Jägerinnen und Jäger im Landkreis Harburg zu höchster Vorsicht. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Veranstaltungen mit Klauentieren bis 17. Januar untersagt.
„Erhöhte Wachsamkeit und die strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sind jetzt das Gebot der Stunde“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz. „Auch auf die Teilnahme an Jagden und Veranstaltungen mit Tieren aller Art in Brandenburg sollte verzichtet werden.“ Das Veterinäramt des Landkreises beobachtet die Lage genauestens.
Deutschland war seit 1988 frei von der Maul- und Klauenseuche (MKS). Diese anzeigepflichtige Viruskrankheit kann bei allen Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Waldwiederkäuern, Lamas, Alpakas, Büffeln und Zootieren auftreten. Deutschland hat nach dem Auftreten in Brandenburg seinen Status als „MKS-frei“ in Europa verloren, die daraus folgenden Handelsbeschränkungen werden sich auch auf Niedersachsen auswirken. Bereits jetzt haben Länder wie Südkorea den Import von Schweinefleischprodukten verboten.
Die Viruskrankheit ist hochansteckend und es gibt für die erkrankten Tiere keine Behandlungsmöglichkeiten. Bei Ausbruch müssen alle Tiere eines Bestandes getötet werden. Für den Menschen wird aber keine Gesundheitsgefahr gesehen. Auch Fleisch und pasteurisierte Milch beziehungsweise Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
„Die Halterinnen und Halter der gefährdeten Tierarten sollten unbedingt ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und konsequent einhalten. Das gilt für hauptberufliche Betriebe ebenso wie für Hobbyhaltungen“, so Thorsten Völker und betont: „Verdachtsfälle auf Maul- und Klauenseuche sind anzeigepflichtig.“
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören der Verzicht zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch, (Roh)-Milchprodukte oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland. Auch sollten niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere verfüttert werden.
Den eigenen Klauentierbestand schützt man am besten, indem alle betriebsfremden Personen nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten. Unbefugte sollten keinen Zutritt zu Ställen und Freilandgehegen erhalten.
Sollten Halterinnen und Halter typische MKS-Symptome wie Fieber, vermehrten Speichelfluss, eine gerötete Mundschleimhaut oder Bläschen an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen entdecken, muss dies umgehend von einem Tierarzt oder einer Tierärztin abgeklärt werden. Insbesondere kleine Wiederkäuer sind zu beobachten, da sie häufig nicht von einer schweren Symptomatik betroffen sind. So verläuft die Infektion bei Schafen und Ziegen meist unauffällig.
Da die Symptome der MKS denen der Blauzungenkrankheit ähneln, sollte auch bei diesen Verdachtsfällen eine entsprechende Abklärungsuntersuchung vorgenommen werden. An MKS erkrankte Tiere leiden in der Regel unter erheblichen Schmerzen. Nicht nur das Aufstehen und Laufen kann zur Qual werden, sondern die Tiere vermeiden wegen Schmerzen im Maulbereich auch das Fressen. MKS wird direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete übertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen. Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und nicht desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände, aber auch über Fahrzeuge oder Fleisch und Fleischerzeugnisse übertragen und weitertragen.