26.09.2024 – Gerd Demitz

Bund unterstützt Unternehmen

Mit dem E-Lastenrad den Kleintransport ersetzen

Wenn Unternehmen nicht nur aufs Auto setzen, sondern auch E-Lastenfahrräder oder E-Lastenanhänger einsetzen wollen, erhalten sie Unterstützung: Der Bund startet ab dem 1. Oktober ein neues Förderprogramm. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden bis zu 3.500 Euro gezahlt. Darauf weist Klimaschutzmanager Oliver Waltenrath hin. „Der Einsatz der E-Lastenfahrräder kann ein Baustein zu einer klimafreundlicheren Mobilität sein“, betont er. „Denn gerade der Verkehrssektor heizt das Klima stark auf: Der Straßenverkehr macht in Niedersachsen etwa ein Fünftel der klimaschädlichen Treibhausemissionen aus, im Landkreis Harburg liegt dieser Wert sogar noch höher.“

Das neue BAFA-Programm fördert den Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Tätigkeit die Förderung in Anspruch nehmen können – auch Freiberufler werden gefördert. Die Förderquote beträgt 25 Prozent. Das Förderprogramm richtet sich allerdings nicht an Privatpersonen, Kommunen und ihre Einrichtungen oder Vereine.

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen. Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein. Bei der Antragstellung sind unter anderem ein Nachweis der gewerblichen Tätigkeit und eine Projektbeschreibung, wie das E-Lastenfahrrad genutzt wird, einzureichen.

Informationen zu dem Förderprogramm finden sich in der virtuellen Energieagentur des Landkreises, dem Energiewegweiser, unter www.Energiewegweiser.de (Aktionskachel „Förderung von E-Lastenfahrrädern“) oder beim Fördermittelgeber BAFA unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html.

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