15.01.2025 – ein
Parkgebührenpflicht für E-Fahrzeuge
Bei Ladevorgang an Ladesäulen weiterhin gebührenfrei
Buchholz – Die Gebührenbefreiung für parkende Elektrofahrzeuge ist in Buchholz ab sofort aufgehoben. Dies hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Demnach müssen auch Fahrer von Elektrofahrzeugen ab sofort Parkgebühren entrichten. Ausnahme, an den Ladesäulen darf während des Ladevorganges weiterhin unter Auslage der Parkscheibe und bis zur angegebenen Höchstparkdauer gebührenfrei geparkt werden.
Hintergrund für die Einführung der Gebührenbefreiung für E-Autos in Buchholz war im Jahr 2020 die Förderung der E-Mobilität. Sobald die E-Mobilitätsrate in Buchholz die 10 Prozent übersteigt, solle die Regelung überdacht werden, hieß es damals. Bereits vor einem Jahr, im Januar 2024, lag der Anteil an E-Fahrzeugen in Buchholz bereits bei rund 12 Prozent.