20.03.2025 – ein
Keine Vollsperrung erforderlich
Steinbecker Mühlenweg bleibt einseitig befahrbar
Buchholz – Die geplante Vollsperrung des Steinbecker Mühlenweges zwischen Steinbecker Straße und Grenzweg muss doch nicht stattfinden. Wie die ausführende Baufirma jetzt mitgeteilt hat, lassen sich die Sanierungsarbeiten am Kanal auch mit einer halbseitigen Sperrung durchführen. Insofern bleibt der Steinbecker Mühlenweg befahrbar und Verkehrsteilnehmer müssen nicht anderweitig ausweichen. Bis Mitte April sollen die Sanierungsarbeiten am Kanal und damit die halbseitige Sperrung aller Voraussicht nach dauern.