19.12.2024 – Gerd Demitz
Risiko für Leib und Leben
Umgang mit Feuerwerk in der Silvesternacht
Neu Wulmstorf – Im Gemeindegebiet von Neu Wulmstorf befinden sich eine Vielzahl besonders brandempfindlicher Gebäude sowie Tiergehege und Koppeln. Durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere solchen mit großer Flughöhe und -weite, sind die Gebäude erheblichen Risiken ausgesetzt. Zur Brandverhütung wurde deshalb eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken in der Gemeinde Neu Wulmstorf erlassen. Neben den drohenden erheblichen finanziellen Schäden ist auch das erhebliche Risiko für Leib und Leben der Bewohner zu berücksichtigen.
Auch Tiere sind durch den erheblichen Lärm der explodierenden Knallgeräusche einem großen Stress ausgesetzt und geraten in Angst. Um diese Risiken so gering wie möglich zu halten, ist für das Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, insbesondere das Abschießen von Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln in einem Umkreis von 200 Metern um Reetdachgebäude, Holzhäuser und andere Gebäude mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie um brandempfindliche Anlagen (zum Beispiel Tankstellen und Tankanlagen) auch am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres verboten. Zudem ist in unmittelbarer Nähe (50 Meter) zu Tiergehegen und Koppeln das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 und das Schießen mit Schreckschuss- und Signalwaffen nicht erlaubt.
Ordnungswidrig handelt derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote der Allgemeinverfügung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet werden.
Fragen zur Allgemeinverfügung beantworten gerne die Mitarbeitenden der Ordnungsabteilung.