11.01.2025 – Redaktion
Neu berechnet und festgelegt
Veränderungen in der Straßenreinigungssatzung
Neu Wulmstorf – Im Zuge der notwendigen Neuausschreibung der Straßenreinigung musste eine Anpassung der Straßenliste der Straßenreinigungssatzung erfolgen. Die Satzung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die Lesefassung der Satzung und das gesamte Straßenverzeichnis ist auf der Website der Gemeinde Neu Wulmstorf zu finden.
Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Neu Wulmstorf wurde an die neuen Gegebenheiten in unserer Gemeinde angepasst. Grund für die Neukalkulation der Gebühren ist das Auslaufen des bisherigen Vertrags mit der Reinigungsfirma zum 31. Dezember 2024. Seit dem 1. Januar übernimmt eine neue Firma die Straßenreinigung für die kommenden drei Jahre.
Auf Basis des Ausschreibungsergebnisses musste die Gebühr neu berechnet und festgelegt werden. Diese beträgt zukünftig 0,86 Euro pro laufendem Meter Straßenfront. Zum Vergleich, bis Ende 2024 liegt die Gebühr noch bei 0,58 Euro.
Sollten bereits in der Vergangenheit Straßenreinigungsgebühren bezahlt worden sein und die Straße ist nicht weggefallen, müssen die den neuen Gebührensatz von 0,86 Euro pro laufendem Frontmeter bezahlt werden.
Für Grundstückseigentümer, deren Straßen nicht mehr in der Satzung enthalten sind, bedeutet dies, dass die Reinigungspflicht ab dem 1. Januar auf sie übergeht.
Sollte die Straße neu in die Satzung aufgenommen worden sein, müssen ab 1. Januar die Straßenreinigungsgebühr im Rahmen des Abgabenbescheides entrichtet werden. Die Reinigungspflicht von der Straße wird von der Gemeinde übernommen. Alle weiteren Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung und -verordnung, beispielsweise die Gehwegreinigung oder der Winterdienst, bleiben bestehen.
Aufgrund der Kurzfristigkeit ist keine Anpassung in den Grundsteuer- und Abgabenbescheiden möglich. Die betroffenen Personen erhalten im Verlauf des Jahres 2025 einen Änderungsbescheid.