20.11.2024 – Gerd Demitz
Der Weg zur Entschädigung
Vom Trauma zur Unterstützung
Gewalterfahrungen wirken oft lange nach – manchmal das ganze Leben. Zwölf Prozent aller Frauen und sechs Prozent aller Männer erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Traumafolgestörung. Auch wenn bei vielen entsprechende Symptome nicht selten wieder abklingen, bleiben einige Betroffene von den Folgen traumatischer Erlebnisse ein ganzes Leben lang beeinträchtigt. Um Traumafolgestörungen und Unterstützungsmöglichkeiten durch das Opferentschädigungsgesetz geht es bei einem Vortrag am Dienstag, 26. November, im Gemeindepsychiatrischen Zentrum (GPZ) KiekIn, Schmiedestraße 3 in Winsen. Beginn ist um 18.00 Uhr. Die Veranstaltung findet im Rahmen der 16-Tage-Kampagne „Gegen Gewalt an Frauen“ statt.
Oft ist es dem Charakter der Störungen geschuldet, dass Betroffene über eigene Gewalterfahrungen nicht oder nur nach langer Zeit sprechen können. Zu groß ist die Scham, aber manchmal auch die Angst vor neuerlicher Gewalt. Während auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungsangebote durch Opferhilfeeinrichtungen in den letzten Jahren zunehmend Zugänge zu Traumabehandlungen erschlossen werden konnten, ist es nach wie vor wenig bekannt, dass betroffene Personen unter bestimmten Umständen Ansprüche auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen können. Bei entsprechender Anerkennung des Leidens und der ursächlichen Zusammenhänge besteht die Möglichkeit eines Rentenanspruchs ebenso wie die eines leichteren Zugangs zu Behandlungsmöglichkeiten und flankierender Unterstützung.
Um genau dieses Thema geht es bei dem Vortrag in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Harburg, Andrea Schrag, und dem Sozialpsychiatrischen Verbund im Landkreis Harburg. Dr. Peter Schlegel, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, geht in seinem Vortrag auf unterschiedliche Störungsbilder ein, die nach Traumatisierungen auftreten können. Auch das Antragsverfahren nach dem OEG ist Thema. Eingeladen sind Betroffene, aber auch Angehörige und andere Interessierte. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Weitere Infos gibt es beim Sozialpsychiatrischen Dienst, Telefon 04171 693517 (Winsen) oder 04181 201980 (Buchholz).