01.03.2025 – Redaktion

Es kann jeden treffen

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Neu Wulmstorf – Ein Unfall, eine Krankheit oder eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung können jeden von uns unvermittelt ereilen. Bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. Für den Ernstfall kann man mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Vorsorge treffen.

Die Referentin Isabella Kruppa vom Landkreis Harburg informiert am 18. März um 16.00 Uhr im Familienzentrum Neu Wulmstorf (Ernst-Moritz-Arndt-Straße 14) über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung. Diese Themennachmittage sind eine Kooperation zwischen dem Familien- und Kinder-Servicebüro, dem Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreis Harburg sowie dem Lokalen Bündnis für Familie. Es sind alle Interessierte zu einem spannenden Nachmittag eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei.

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