13.01.2025 – Redaktion
Weniger Zeit für die Briefwahl
Landkreis empfiehlt Stimmabgabe im Wahllokal
Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits bequem von zu Hause aus vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben. Doch bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar müssen sich die Wählerinnen und Wähler beeilen, es steht deutlich weniger Zeit zur Verfügung, dass die Unterlagen gedruckt und verschickt werden können. Wer am Wahltag verhindert ist und per Brief abstimmen möchte, sollte die Unterlagen daher so früh wie möglich beantragen. „Am sichersten ist es aber am Wahlsonntag in das Wahllokal zur Urnenwahl zu gehen“, rät Kreiswahlleiterin Annerose Tiedt. Im Landkreis Harburg sind rund 202.240 Frauen und Männer aufgefordert, ihre Erststimme für einen Direktkandidatin oder Direktkandidaten, der sie im Bundestag vertreten soll, sowie ihre Zweitstimme für eine Partei abzugeben.
Die vergangene Bundestagswahl hat es deutlich gezeigt, der Trend zur Stimmabgabe außerhalb des Wahllokals ist ungebrochen und die Briefwahl so beliebt wie nie. 2021 nutzte bundesweit fast die Hälfte der Wahlberechtigten die ihnen zugeschickten Wahlzettel. Bei dieser Bundestagswahl haben Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger allerdings deutlich weniger Zeit für die Briefwahl als sonst. Innerhalb von rund zwei Wochen müssen die Unterlagen ausgefüllt wieder im Briefwahlbüro liegen. Bei anderen Wahlen sind dafür normalerweise vier bis sechs Wochen Zeit.
Hintergrund sind die vom Bund verkürzten Fristen. Die Briefwahlunterlagen können erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt, ausgegeben und versandt werden. Diese Frist endet diesmal erst am 30. Januar, also 24 Tage vor der Wahl statt wie sonst 52 Tage. Dann geht es mit Hochdruck an die Aufbereitung und den Druck der Stimmzettel. Ziel ist es, dass die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden die Stimmzettel bis Ende der ersten Februarwoche zur Verfügung stehen.
Mit dem Versand beziehungsweise der Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann daher voraussichtlich erst ab dem 10. Februar begonnen werden. „Da der Versand der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, die beantragten Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeinde abzuholen oder die Briefwahl direkt vor Ort bei der Kommune vorzunehmen“, so Annerose Tiedt. Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger in der Kommune, in der sie zum Stichtag 12. Januar mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Wahlberechtigungskarten werden den Wählerinnen und Wählern spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 2. Februar, zugestellt. Wer die Briefwahl nutzen will, muss das aber nicht abwarten. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl sollte so früh wie möglich gestellt werden. „Dafür muss nicht der Erhalt der Wahlbenachrichtigung abgewartet werden. Eine Antragstellung ist daher bereits jetzt bei der zuständigen Gemeinde möglich“, sagt Annerose Tiedt. Der Antrag kann persönlich bei der Kommune oder formlos schriftlich, beispielsweise per E-Mail, gestellt werden und muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Auch wenn sie die Unterlagen erhalten haben, sollten sich die Bürgerinnen und Bürger nicht zu viel Zeit mit der Stimmabgabe lassen. Der fertige Wahlbrief muss somit unbedingt rechtzeitig verschickt und spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Das bedeutet, dass die Wahlbriefe spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis 20. Februar, verschickt werden.
Wer ganz sichergehen will, dass seine Stimmen auch gezählt werden können, sollte den Wahlbrief so rechtzeitig bei der Gemeinde einwerfen, dass die Kommune ihn am Samstagvormittag, 22. Februar, an den Landkreis weiterleiten kann, oder direkt in Winsen im Briefkasten der Kreisverwaltung, Schloßplatz 6, einwerfen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. „Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt der Wahlberechtigte. Die Erfahrung vergangener Wahlen hat gezeigt, dass an den Tagen nach der Wahl immer noch Wahlbriefe eingehen, die dann nicht mehr ausgezählt werden dürfen“, so Kreiswahlleiterin Tiedt.
Alle Informationen zur Briefwahl hat die Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/bundestagswahl-2025/informationen-briefwahl-1941782#tar-1 zusammengestellt.