27.08.2024 – Gerd Demitz

Die Planungen sind in vollem Gange

Windkraftanlagen und das Windenergiekonzept

Damit die Energiewende und eine klimaneutrale Energieerzeugung gelingen können, kommt dem Ausbau von regenerativen Energien eine große Bedeutung zu. Nach den geänderten Gesetzesvorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen müssen dafür auch im Landkreis Harburg deutlich mehr Flächen als bisher für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist Augenmaß gefragt: „Wir wollen eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern in der Landschaft vermeiden. Ziel unserer Planungen ist es, die am besten geeigneten Flächen zu identifizieren und als Angebotsflächen für Anlagen bereitzustellen. Gleichzeitig wollen wir so besonders sensible Bereiche schützen“, sagt Landrat Rainer Rempe. Dafür wird derzeit ein Windenergiekonzept erarbeitet, das verbindlich regelt, wo künftig Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.

„Uns ist eine ausgewogene Planung wichtig, die den Schutz der Natur ebenso berücksichtigt wie die Belange der Bürgerinnen und Bürger“, betont Landrat Rempe. „Wir sind aber weder beim Verfahren noch bei den Festlegungen für die Vorrangflächen frei in unseren Entscheidungen, sondern müssen uns im vom Land vorgegeben Rahmen bewegen. Uns ist es aber wichtig, das Heft des Handelns soweit wie möglich in der Hand zu behalten. Wenn wir die Landesvorgaben nicht erfüllen und nicht genügend Flächen zur Verfügung stellen, droht ungesteuerter Wildwuchs.“

Der Landkreis Harburg muss zwingend zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. In dem Konzept hat der Landkreis nach einem detaillierten Kriterienkatalog das gesamte Kreisgebiet bewertet und die Flächen identifiziert, auf denen theoretisch Anlagen möglich sind. „Eine möglichst frühzeitige Einbindung von Politik und Kommunen soll helfen, Konfliktpotenziale rechtzeitig zu identifizieren und eine möglichst tragfähige Grundlage für die gesetzlich von uns zu treffenden Entscheidungen zu liefern. Wir werden uns bei der Beteiligung die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger genau anhören und ansehen“, so Rempe. So werden vor allem Torben Ziel und Dr. Alexander Stark als zuständige Mitarbeitende viele öffentliche Termine auf Einladung der Kommunen bestreiten, um das System der Flächenfestlegung transparent zu erläutern und mit den Betroffenen zu diskutieren. „Die zuständige Abteilung führt Aufklärungsgespräche mit Bürgerinitiativen wie mit Investoren über die Windenergie über das Vorgehen und den Stand des Verfahrens. Auf Grundlage der sachlichen Planung nimmt schließlich der Kreistag mit seiner Mehrheit die politische Entscheidung vor, nicht die Verwaltung. Insofern sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt Einzelgespräche mit der Verwaltungsleitung nicht zielführend“, betont Dr. Alexander Stark.

Um die Potenzialflächen zu ermitteln, wurden in einem ersten Schritt Abstandskriterien ermittelt. Ausgeschlossen werden jene Flächen, die von vornherein nicht für die Windkraftnutzung in Frage kommen. Dazu gehören Naturschutzgebiete, sogenannte alte Waldstandorte und Hubschraubertiefflugstrecken. Zudem werden pauschale Siedlungsabstände berücksichtigt. Weitere wesentliche Schritte ist die einzelne Abwägung von naturschutzfachlichen Belangen, im Wesentlichen die Betroffenheit von schlaggefährdeten Vogelarten, Zugvögeln oder beispielsweise auch von Aspekten des Denkmalschutzes.

Sollte der Landkreis bis zum 1. Januar 2028 sein Teilflächenziel nicht erreicht haben, gilt die sogenannte Superprivilegierung“, betont Torben Ziel. Windenergieanlagen dürften dann überall im Außenbereich errichtet werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden. Auch Landschaftsschutzgebiete und der Wald, der nicht Naturschutzgebiet ist, wären dann für Windenergieanlagen zugänglich. „Es ist zu erwarten, dass dann deutlich mehr Flächen für die Windenergie in Anspruch genommen werden und auch der Siedlungsabstand durch die Einzelgenehmigungen geringer ausfällt als nach dem Windenergiekonzept vorgesehen ist.“ Umso wichtiger ist es, dass das Windenergiekonzept bis Ende 2027 steht.

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