21.12.2024 – Gerd Demitz

Verantwortlichkeiten für die Winterdienstpflicht

Winterdienst und Straßenreinigung

Neu Wulmstorf – Für stark befahrene und verkehrswichtige Straßen, wie Bundesstraßen, Landesstraßen und Gewerbestraßen, übernehmen üblicherweise die Gemeinden den Winterdienst. Dies umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen von Salz oder anderen Streumitteln, um die Straßen sicher zu halten. Für Anliegerstraßen hingegen liegt die Verantwortung beim jeweiligen Anlieger oder der Anliegerin. Die Anliegerinnen und Anlieger sind Eigentümer von Grundstücken, die an die zu reinigenden Gehwege, kombinierten Geh- und Radwege oder die Fahrbahn angrenzen. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf die Eigentümerinnen und Eigentümer von erschlossenen Grundstücken, die keine direkte Anbindung an die Straße haben, sowie auf Personen, die ein Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts nutzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Abwesenheit aufgrund von Beruf oder Urlaub nicht von der Räum- und Streupflicht entbindet. In solchen Fällen muss für angemessenen Ersatz gesorgt werden. Gleiches gilt für Anliegerinnen und Anlieger, die aus körperlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Winterdienst selbst durchzuführen.

Die Pflicht, Geh- und Radwege von Schnee und Eis zu befreien, liegt grundsätzlich bei den Anliegerinnen und Anliegern. Sie müssen Schnee räumen und bei Bedarf streuen. Dies gilt an Werktagen bis 8.00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen bis 9.00 Uhr. Bei anhaltenden Schneefällen oder Glätte muss dieser Vorgang gegebenenfalls bis 22.00 Uhr wiederholt werden.

Die Streupflicht sollte nach der Räumung erfolgen. Mit einem Schneeschieber und Besen kann grober Schnee entfernt werden. Reste von festgefrorenem Schnee müssen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat oder Sand bestreut werden. Streusalz sollte nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Eisregen oder auf Treppen und Rampen, verwendet werden. Es ist wichtig, den Schnee in den Vorgarten oder auf den Gehweg am Fahrbahnrand zu räumen, jedoch nicht in den Rinnstein, auf Gullys, vor Ein- und Ausfahrten oder auf Radwege.

Wenn der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird und es zu Unfällen oder Stürzen kommt, haften die verantwortlichen Personen für entstandene Schäden. Dies kann zu erheblichen Kosten führen, einschließlich Arztkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Zusätzlich zu zivilrechtlichen Ansprüchen kann die Nichteinhaltung der Räum- und Streupflicht auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Einhaltung dieser Pflichten ist nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern schützt auch Sie vor unangenehmen Konsequenzen. Für weitere Fragen oder Informationen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung der Gemeinde Neu Wulmstorf unter der Telefonnummer 040 70078-0 oder persönlich vor Ort zur Verfügung. Für Fragen oder Hinweise zu verkehrswichtigen oder stark befahrenen Straßen ist der Fachdienst Bauen zuständig.

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