03.04.2025 – ein

Zum Schutz der Pflanzen und Tiere

Naturerlebnis und Naturschutz verbinden

Foto: Landkreis Harburg
Schilder weisen an den Naturschutzgebieten auf die Regeln zum Schutz der Natur wie das Wegegebot hin. Foto: Landkreis Harburg

Die Sonne lädt zu Frühlingsspaziergängen ein, die Natur erwacht, und es gibt viel zu entdecken. Die Bäume und Büsche warten mit einer wahren Blütenpracht auf, die Vögel zwitschern, an den Teichen quaken die Frösche und auf den Sandflächen in den Naturschutzgebieten sonnen sich Reptilien. „All diese Naturschönheiten lassen sich am besten erleben, wenn man auf den Wegen und Stegen bleibt“, betont Armin Hirt von der Abteilung Umwelt des Landkreises Harburg. „So kann man Naturerlebnis und den Schutz von Tieren und Pflanzen am besten verbinden und verscheucht weder die scheuen Tiere noch zertrampelt man seltene Pflanzen.“

Gerade rund um Ostern suchen viele Erholungssuchende die reizvollen Naturschutzgebiete im Landkreis Harburg auf, das Büsenbachtal ebenso wie den Brunsberg, die Seevengeti mit dem Steller See ebenso wie die Lüneburger Heide oder die Elbe. Genau diese Bereiche sind aber auch wichtige Lebensräume für viele gefährdete Tiere und Pflanzen. So lassen sich beispielsweise an den Ufern der Seevengeti von zwei komfortablen Aussichtspunkten aus viele Vogelarten wie Reiher, Gänse, Enten, Kormorane, Kraniche, Kiebitze, Flußuferläufer und natürlich der Eisvogel beobachten, ohne sie zu stören. In den Bornbergwäldern fühlt sich der Schwarzspecht oder Waldlaubsänger wohl, und an der Elbe lässt sich der Kiebitz hören.

Um die Schönheit und Artenvielfalt der Naturschutzgebiete als wichtige Refugien für Flora und Fauna zu schützen, gibt es klare Regeln. Die meisten Vorgaben sind eigentlich Selbstverständlichkeiten und verstehen sich von selbst. Hunde an der Leine zu führen gehört als „Klassiker“ dazu und ist gerade jetzt in der Brut- und Setzzeit von besonderer Bedeutung. Abfälle mitnehmen, kein Feuer machen, nicht zelten, keine Pflanzen pflücken sind weitere Regelungen. „Und ganz wichtig, in den Naturschutzgebieten gilt ganzjährig das Wegegebot“, betont Hirt.

Um die Spaziergängerinnen und Spaziergänger bei Bedarf an die Regeln zu erinnern, gibt es seit gut eineinhalb Jahren die Landschaftswacht der Kreisverwaltung. Damit stellt sich der Landkreis Harburg den Herausforderungen durch zunehmende Besucherzahlen und Beschwerden vor allem im Bereich der Elbe. Die Rangerinnen und Ranger sind aber nicht nur in der Elbeniederung und an der Tideelbe unterwegs, sondern unter anderem auch in der Unteren Seeveniederung, im Büsenbachtal, am Brunsberg, an Este, Seeve und Luhe sowie in der Wulmstorfer Heide – und das zu den unterschiedlichsten Zeiten, auch abends und am Wochenende, eben immer dann, wenn auch mit vielen Menschen zu rechnen ist.

Eine wichtige Aufgabe der Ranger ist die Kommunikation, die Informations- und Aufklärungsarbeit in den Schutzgebieten. „Es geht vor allem darum, zwischen Natur- und Freizeitnutzung zu vermitteln und die Menschen zu sensibilisieren“, so Hirt. Verstöße können aber auch zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führen und mit Bußgeldern geahndet werden. „Schließlich sollen es Naturschutzgebiete bleiben und eben nicht Müllhalde oder Freizeitpark werden.“

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